Die BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE und die BI PRO VO tauschen sich aus

Am 01.02.2024 bekamen wir Besuch von der BÜRGERINITIATIVE PRO V0 aus Hohberg bei Offenburg (https://www.bi-pro-v0.de/daten-und-fakten). Auch dort ist ein neuer Anschluss der B33 vom Regierungspräsidium geplant, in diesem Fall an die A5.

Von Seiten der BI pro V0 waren anwesend: Günter Michel, 2. Sprecher, Johannes Buß , Schriftführer, Joachim Göppert, Beisitzer. Von Seiten der BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE: Thomas Schumacher, Christa Riegger und Peter Sachse. Bei einem Spaziergang auf den Guggenbühl und einem anschließenden intensiven Gespräch im Café konnten wir uns ausgiebig austauschen. Die dortige BI sieht sich mit ähnlichen Problemen wie wir konfrontiert.

Das Regierungspräsidium ließ verlauten, dass man in größeren Räumen von der A5 bis zur A81 denkt. Auch dort ist die neue Anbindung nicht in Planung, um Staus bei Offenburg zu verhindern. Hierfür sprechen, aus Sicht der politisch Verantwortlichen, andere Gründe, welche mit “Stauvermeidung“ nicht das Geringste zu tun haben. Die Befürworter gehen davon aus, dass sehr viel überregionaler Verkehr von der A5 Richtung A81 auf der B33 bis VS und dann auf der neuen B523 Richtung Stuttgart und Schwäbische Alb fahren wird. Auch bei Hohberg spricht man von „Lückenschluss“. Dies wurde bei einem Besuch der BI pro VO im Regierungspräsidium nochmal betont.
Das NKV (Nutzen-Kosten-Verhältnis) ist, so die Meinung der BI bei Offenburg, eine Mogelpackung. Dieses wird immer zu Gunsten des Auftraggebers gerechnet. Das NKV hat dann allerdings auch keinen wirklichen Einfluß auf die geforderte Ablehnung des Straßenprojekts. Der Schwerpunkt des NKV liegt überproportional auf der Zeitersparnis. Diese Zeitersparnis wird mit der Streckenlänge, den prognostizierten Fahrzeugen und einem €-Wert (wie auch immer dieser definiert wurde) multipliziert. Der Focus wird hier nicht auf Umweltschutz oder ähnliches gelegt. Auch ist ersichtlich, dass sich die Höhe des NKV nicht automatisch auf den Vorzug beim jeweiligen Bau auswirkt.

Nach Meinung der BI PRO VO sei es wichtig herauszufinden, wer denn wirklich die Befürworter / Auftraggeber der Straße sind, diesen müssen wir unsere Bedenken nahebringen, am besten immer auch mit der Zeitung. Unseres Wissens sind das bei uns die Mitglieder der IG Lückenschluss samt unseren Abgeordneten in Land- und Bundestag. Sie haben in der Presse immer wieder verlauten lassen, dass sie stolz darauf sind, die Höherstufung der B523 in den vordringlichen Bedarf erreicht zu haben. Deshalb stellen die Befürworter das Straßenbauprojekt nicht mehr in Frage, sie verstecken sich hinter ihrem „Erfolg“. Folglich gibt es auch nicht die Bereitschaft, sich unbequemen Diskussionen zu stellen (siehe Absage der IG Lückenschluss zur Podiumsdiskussion: Pressemitteilung der BI zur aktuellen Berichterstattung). Neue Erkenntnisse, wie z. B. die T&E-Studie oder Studien des Umweltbundesamtes, die erheblich mehr Kosten prognostizieren, als im Bundesverkehrswegeplan angegeben, werden schlichtweg ignoriert.

Hier muss das Ziel sein, die Befürworter mit Fakten zu konfrontieren:
– Welchen Nutzen hat der Weiterbau der B523 für die Region tatsächlich?
– Welche Auswirkungen hat die Umsetzung der Maßnahme auf den Verkehr?
– Sind die angeführten Gründe (Vorteile) für eine OU Villingen-Schwenningen nach Fertigstellung tatsächlich vorhanden?
– Gibt es aus vorhandenen Verkehrsgutachten und -simulationen Erkenntnisse, welche etwas anderes aussagen?
– Wird der innerstädtische Verkehr durch die Maßnahme tatsächlich entlastet?
– Wird durch die Maßnahme Verkehr initiiert oder nur örtlich verlagert?
– Hat die Maßnahme tatsächlich die überregionale Auswirkung wie im Antrag (PRINS) und der Homepage des RP suggeriert wird?

Bei einem Projekt, das im „Vordringlichen Bedarf“ ist, sind besondere Anstrengungen erforderlich, dieses zu stoppen. Dazu braucht es die Unterstützung vieler, z. B aus der betroffenen Bevölkerung, auch aus der Politik mit Einfluss im Bundesverkehrsausschuss.

Die Hohberger haben ca. 200 Mitglieder. Auch eine einfache BI kann Mitglieder anwerben. So könnten wir vielleicht mehr Mitstreiter bekommen und evtl. auch Mitgliedsbeiträge erwirtschaften. Der Begriff „Bürgerinitiative“ ist nicht an eine bestimmte Organisationsform gebunden. Die meisten Bürgerinitiativen sind zunächst nur lose Gruppierungen ohne feste Organisationsstrukturen. Eine BI kann keine Mitgliedsbeiträge erheben, dafür bedarf es dann schon eines e.V.