In unregelmäßigen Abständen versenden wir einen Newsletter. Wenn Sie an der Zusendung des jeweils aktuellen Newsletters interessiert sind, schreiben Sie eine kurze Mail an info@nordzubringer-nein-danke.de mit der Bitte um Zusendung der künftigen Newsletter an Ihre Mailadresse.


Hier die bisher erschienenen Newsletter:

BI-Newsletter 6 – Juli 2024

BI-Newsletter 5 – Mai 2024

Liebe Gegner des Weiterbaus der B523 / Nordzubringer,

es hat sich seit unserem vergangenen Newsletter vom Dezember 2023 einiges getan. Die wichtigsten Themen des neuen Newsletters im Überblick: 
Wir wollen das Thema Weiterbau der B523 am Infostand am Samstag, dem 11. Mai, auf dem Osianderplatz zu einem Prüfstein für die Kommunalwahl am 09.06.2024 machen. Dazu hat die BI an die Fraktionsvorsitzenden einen Fragebogen verschickt im Sinne von Wahlprüfsteinen – die Antworten werden demnächst auf unserer Homepage vorgestellt. Klaus Peter Karger hat in einer sehr lesenswerten Broschüre mit dem Titel „Das Ringen um den Lückenschluss“ eine Chronologie der Ereignisse seit den 1960er Jahren zusammengestellt. Das Regierungspräsidium Freiburg spricht inzwischen von der überregionalen Bedeutung der geplanten B523, nicht mehr nur von einer „Ortsumfahrung“, wir beleuchten in diesem Zusammenhang zwei wichtige Aspekte: den überregionalen Verkehr und die propagierte Entlastung des innerstädtischen Verkehrs.
Es lohnt sich also, den Newsletter Nr. 5 zu lesen:

BI-Newsletter 4 – Dez. 2023

Liebe Gegner des Weiterbaus der B523 / Nordzubringer!

Die Aktivitäten der BI ab Juli 2023 finden Sie hier in Kurzfassung, die ausführlichen Informationen dazu können auf der Homepage nachgelesen werden. 
In dem neuen BI-Newsletter Nr. 4 sind wir unter „Oktober 2023“ auf die Auswertung der Onlinebeteiligung durch das Regierungspräsidium Freiburg eingegangen. Dabei haben wir die Phase der Entwurfsplanung nicht ganz korrekt beschrieben. Von Max Gerling, dem Projektleiter B523 beim Regierungspräsidium Freiburg, erreichte uns der Hinweis, dass – anders als im Newsletter dargestellt – die Phase der Entwurfsplanung zeitlich vor dem Planfeststellungsverfahren liege. Die bis zur Entwurfsplanung offenen Fragen würden also noch vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens beantwortet werden.

BI-Newsletter 3 – Juni 2023

BI-Newsletter 2 – Mai 2023

BI-Newsletter 1 – April 2023