Warum hängen der ehemalige Verbrennungsplatz Biswurm und der Nordzubringer zusammen?

  1. Was ist der „Verbrennungsplatz Biswurm“?
    Von 1960 bis 1974 wurden am Verbrennungsplatz Biswurm (nahe dem Mönchsee) in großem Umfang Industrieabfälle verbrannt. Seither ist der Untergrund mit vielen Tonnen Schadstoffen (eigentlich Sondermüll!) massiv belastet. Mehrere Sanierungsversuche konnten einen Teil der Schadstoffe entfernen. Nachweislich sind aber noch weitere Schadstoffe im Untergrund. 

  2. Was hat der Verbrennungsplatz Biswurm mit dem geplanten Nordzubringer zu tun?
    Die geplante Trasse durchschneidet das ehemalige Verbrennungsplatzgelände mit seinen Altlasten. Sollten immobile Schadstoffe noch im Boden sein, könnten diese durch Baumaßnahmen mobilisiert werden und müssten aufwändig entsorgt werden (wenn das überhaupt machbar ist) oder sie könnten auch mit Grundwasser oder Bauschutt weiterverbreitet werden!

  3. Um welche Mengen Gift-/Schadstoffe handelt es sich?
    Trotz zweier Sanierungsansätze (Stand 2011) befinden sich im Erdreich und im Kluftgestein beim ehemaligen Verbrennungsplatz Biswurm noch etliche Tonnen Schadstoffe: Halogenierte Kohlenwasserstoffe (HKW) – ursprünglich mehr als 10 to, chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) – ursprünglich mehr als 5 to, BTEX, PCB, Dioxine, Schwermetalle. Quellen: Südkurier 15.2. 2011 und 10. 7. 2008 und wohl auch GR-VS-Sitzungsdrucksache 0194 von 2010.  Eine weitere Sanierungsmaßnahme fand 2011 bis 2020 statt, eine „Thermische In-situ-Sanierung mittels Dampf-Luft-Injektion (DLI)“, bei der leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe (und nur die) mittels eingepumpten heißem Dampf-Luftgemisch bis zu einer Tiefe von (nur) 15 m ausgetrieben und über Absaugbrunnen abgesaugt und „unschädlich“ gemacht wurden. Insgesamt wurden rund 5 Tonnen CKW aus den Klüften und dem porösen Festgestein zurückgewonnen. Allerdings können bei bestimmten Grundwasserständen doch noch leichtflüchtig CKW gemessen werden! (Quelle: reconsite; ein Abschlussbericht des Vorhabens gibt es von der Stadt immer noch nicht) und GR_Drucksache TOP 7.2, 27. Sitzung, 23. 6. 2021.  
    Alle anderen o.g. Schadstoffe können durch das DLI-Verfahren nicht beseitigt werden und es gibt auch keinen Hinweis, wohin sie verschwunden sein sollen. Sie befinden sich demnach nach wie vor im Untergrund!
     
  4. Was sagt die Stadt und der Landkreis zu den noch im Boden vorhanden Sondermüll-Mengen?
    Die Stadt VS argumentiert auf 2 Schienen:
    a). Die ursprünglich von der Stadt 2010 angegebenen Mengen seien viel zu hoch abgeschätzt worden (wofür es aber keine konkreten Belege gibt).
    b) Die Schadstoffe sind derzeit immobil (weil bei Grundwassermessungen nichts mehr festgestellt werden kann) und stellen daher keine Gefahr dar. 

    ABER: Das würde sich wegen der Gefahr der Mobilisierung der Schadstoffe durch das Straßenbauprojekt massiv ändern!

Offener Brief der BI NODZUBRINGER NEIN DANKE an den Regierungspräsidenten Carsten Gabbert zum Thema Altlast Biswurm (Juni 2024)

In diesem offenen Brief vomweist die BI darauf hin, dass sich die Altlast Biswurm nach wie vor in der Nachsorgephase befindet. Die Altlast ist folglich nicht vollständig saniert, und es befinden sich möglicherweise noch etliche Tonnen Giftstoffe im Untergrund. Es besteht die Gefahr, dass durch Baumaßnahmen beim Weiterbau der B523 solche Giftstoffe mobilisiert werden und in die Umwelt gelangen können.


Daher fordert die BI:
➣ Die Weiterplanung der B523 im Bereich Mönchsee darf nur erfolgen, wenn die Kommission Altlasten die möglichen Gefährdungen beim evtl. Straßenbau prüft (bisher ist davon öffentlich nichts bekannt), und sie die Planungen (ggf. unter Auflagen) als machbar einstuft – oder eben auch nicht!
➣ Zudem müssen die zusätzlichen Kosten, die sich aus den Arbeiten im Schadstoffbereich der Altlast ergeben, bereits in der Vorplanung eingerechnet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden!

Der offene Brief im Wortlaut:

Die Antwort aus dem Regierungspräsidium Freiburg vom Juli 2024

Das Regierungspräsidium hat am 17.07.2024 geantwortet:

Erwiderung der BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE zum Schreiben des Regierungspräsidiums vom 17.07.2024

Die BI bezieht zu einigen wichtigen Punkten noch einmal Stellung, weil das Regierungspräsidium in seiner Antwort die großen Sorgen nicht ausräumen konnte:

Macht die Altlast Biswurm die Kosten für die B 523 unkalkulierbar?

Präsentation anl. der Informationsveranstaltung der BI am 13.04.2023