Warum hängen der ehemalige Verbrennungsplatz Biswurm und der Nordzubringer zusammen?

  1. Was ist der „Verbrennungsplatz Biswurm“?
    Von 1960 bis 1974 wurden am Verbrennungsplatz Biswurm (nahe dem Mönchsee) in großem Umfang Industrieabfälle verbrannt. Seither ist der Untergrund mit vielen Tonnen Schadstoffen (eigentlich Sondermüll!) massiv belastet. Mehrere Sanierungsversuche konnten einen Teil der Schadstoffe entfernen. Nachweislich sind aber noch weitere Schadstoffe im Untergrund. 

  2. Was hat der Verbrennungsplatz Biswurm mit dem geplanten Nordzubringer zu tun?
    Die geplante Trasse durchschneidet das ehemalige Verbrennungsplatzgelände mit seinen Altlasten. Sollten immobile Schadstoffe noch im Boden sein, könnten diese durch Baumaßnahmen mobilisiert werden und müssten aufwändig entsorgt werden (wenn das überhaupt machbar ist) oder sie könnten auch mit Grundwasser oder Bauschutt weiterverbreitet werden!

  3. Um welche Mengen Gift-/Schadstoffe handelt es sich?
    Trotz zweier Sanierungsansätze (Stand 2011) befinden sich im Erdreich und im Kluftgestein beim ehemaligen Verbrennungsplatz Biswurm noch etliche Tonnen Schadstoffe: Halogenierte Kohlenwasserstoffe (HKW) – ursprünglich mehr als 10 to, chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) – ursprünglich mehr als 5 to, BTEX, PCB, Dioxine, Schwermetalle. Quellen: Südkurier 15.2. 2011 und 10. 7. 2008 und wohl auch GR-VS-Sitzungsdrucksache 0194 von 2010.  Eine weitere Sanierungsmaßnahme fand 2011 bis 2020 statt, eine „Thermische In-situ-Sanierung mittels Dampf-Luft-Injektion (DLI)“, bei der leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe (und nur die) mittels eingepumpten heißem Dampf-Luftgemisch bis zu einer Tiefe von (nur) 15 m ausgetrieben und über Absaugbrunnen abgesaugt und „unschädlich“ gemacht wurden. Insgesamt wurden rund 5 Tonnen CKW aus den Klüften und dem porösen Festgestein zurückgewonnen. Allerdings können bei bestimmten Grundwasserständen doch noch leichtflüchtig CKW gemessen werden! (Quelle: reconsite; ein Abschlussbericht des Vorhabens gibt es von der Stadt immer noch nicht) und GR_Drucksache TOP 7.2, 27. Sitzung, 23. 6. 2021.  
    Alle anderen o.g. Schadstoffe können durch das DLI-Verfahren nicht beseitigt werden und es gibt auch keinen Hinweis, wohin sie verschwunden sein sollen. Sie befinden sich demnach nach wie vor im Untergrund!
     
  4. Was sagt die Stadt und der Landkreis zu den noch im Boden vorhanden Sondermüll-Mengen?
    Die Stadt VS argumentiert auf 2 Schienen:
    a). Die ursprünglich von der Stadt 2010 angegebenen Mengen seien viel zu hoch abgeschätzt worden (wofür es aber keine konkreten Belege gibt).
    b) Die Schadstoffe sind derzeit immobil (weil bei Grundwassermessungen nichts mehr festgestellt werden kann) und stellen daher keine Gefahr dar. 

    ABER: Das würde sich wegen der Gefahr der Mobilisierung der Schadstoffe durch das Straßenbauprojekt massiv ändern!

Briefwechsel der BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE mit dem Regierungspräsidium Freiburg zum ehemaligen Verbrennungsplatz Biswurm und die Reaktion der Presse:

1: Offener Brief der BI NODZUBRINGER NEIN DANKE an den Regierungspräsidenten Carsten Gabbert – Thema: Altlast Biswurm (Juni 2024)

In diesem offenen Brief vomweist die BI darauf hin, dass sich die Altlast Biswurm nach wie vor in der Nachsorgephase befindet. Die Altlast ist folglich nicht vollständig saniert, und es befinden sich möglicherweise noch etliche Tonnen Giftstoffe im Untergrund. Es besteht die Gefahr, dass durch Baumaßnahmen beim Weiterbau der B523 solche Giftstoffe mobilisiert werden und in die Umwelt gelangen können.


Daher fordert die BI:
➣ Die Weiterplanung der B523 im Bereich Mönchsee darf nur erfolgen, wenn die Kommission Altlasten die möglichen Gefährdungen beim evtl. Straßenbau prüft (bisher ist davon öffentlich nichts bekannt), und sie die Planungen (ggf. unter Auflagen) als machbar einstuft – oder eben auch nicht!
➣ Zudem müssen die zusätzlichen Kosten, die sich aus den Arbeiten im Schadstoffbereich der Altlast ergeben, bereits in der Vorplanung eingerechnet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden!

Der offene Brief im Wortlaut:

2: Die Antwort aus dem Regierungspräsidium Freiburg vom 17. Juli 2024

Das Regierungspräsidium hat am 17.07.2024 geantwortet:

3: Erwiderung der BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE am 29.07.2024 zum Schreiben des Regierungspräsidiums vom 17.07.2024

Die BI bezieht zu einigen wichtigen Punkten noch einmal Stellung, weil das Regierungspräsidium in seiner Antwort die großen Sorgen nicht ausräumen konnte:

4: Der SÜDKURIER berichtet Anfang August 2024 über mögliche Umweltgefahren durch den „B523-Lückenschluss“

Der SÜDKURIER veröffentlichte online am 03.08.2024 und gedruckt (im Teil Schwarzwald und Baar) am 05.08.2024 die Zusammenfassung eines Briefverkehrs zwischen der BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE und dem Regierungspräsidium Freiburg zum Thema Umweltgefahren beim Weiterbau der B523 durch die Altlastdeponie Biswurm:

➣ „Umweltgefahr durch B523-Lückenschluss? Was die Behörden sagen und die Lückenschlussgegner antworten“ SÜDKURIER online am 03.08.2024: https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/schwarzwald-baar-kreis/b523-lueckenschluss-buergerinitiative-widerspricht-behoerden;art372502,12140105

➣ „Umweltgefahr durch B523-Lückenschluss? Bundesstraße soll durch den früheren Müllverbrennungsplatz Biswurm laufen. Ob das sicher ist, dazu gibt es geteilte Meinungen.“ SÜDKURIER, Schwarzwald und Baar, 05.08.2024.

SÜDKURIER-Redakteur Jürgen Dreher weist darauf hin, dass „der ehemalige städtische Müllverbrennungsplatz im Gewann Biswurm … laut Experten eine der schlimmsten Bodenverseuchungen in ganz Baden-Württemberg“ darstellte und dass die Frage gestellt werden muss, ob bei der etliche Jahre dauernden Sanierung wirklich alle Giftstoffe entfernt wurden oder ob eventuell durch den Weiterbau der B523 eine Umweltgefahr heraufbeschworen wird.

Diese Sorge um die Risiken auf dem Gelände der Altlast-Deponie Biswurm hat die BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE in einem Schreiben im Juni 2024 an den Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Freiburg ausführlich dargestellt. Nach Meinung der BI ist die Nachsorge der Sanierungsmaßnahmen dieser Altlast nach wie vor nicht abgeschlossen ist und es befinden sich noch giftige Schadstoffe im Untergrund, die durch Baumaßnahmen freigesetzt werden können. (siehe: Offener Brief an den Regierungspräsidenten)

In seiner Antwort (siehe: Antwort aus dem Regierungspräsidium)  stellt das Regierungspräsidium fest, dass die Sanierung der Altlast „in der Gesamtschau als erfolgreich bezeichnet werden kann“. Daher sieht das Regierungspräsidium im Biswurm-Gelände kein Hindernis für den B523-Lückenschluss.

Diese positive Sicht auf die Problematik wird nach Ansicht der BI allerdings nicht durch die letzte „amtliche“ Veröffentlichung des Gemeinderats der Stadt VS aus dem Jahre 2021 zum Thema Altlast Biswurm gestützt und man nach Aussage des Oberbürgermeisters Jürgen Roth die Nachsorgephase noch nicht abschließen kann.

Die BI bleibt daher bei der Forderung „Die Weiterplanung der B 523 im Bereich Mönchsee darf nur erfolgen, wenn die Kommission Altlasten die möglichen Gefährdungen beim eventuellen Straßenbau prüft (bisher ist davon öffentlich nichts bekannt), und sie die Planungen (ggf. unter Auflagen) als machbar einstuft – oder eben auch nicht!“ (siehe auch: Erwiderung der BI auf das Schreiben des RP).

5: Mitte August 2024 greift auch der Schwarzwälder Bote das Thema „Altlastendebatte“ auf.

„Welche Gefahr droht von den Altlasten beim Villinger Biswurm-Gelände?“ ist die Überschrift des Online-Artikels von Marc Eich am 16.08.2024 (Quelle: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.lueckenschluss-b-523-welche-gefahr-droht-von-den-altlasten-beim-villinger-biswurm-gelaende.c5d0d285-f724-4c47-83ef-584a2c084960.html)

Der Aufmacher der Wochenendausgabe des Schwarzwälder Bote im Teil Villingen-Schwenningen am 17.08.2024 trägt dann den Titel: „B523-Ausbau entfacht Altlastendebatte“ und im Untertitel heißt es: „Der Lückenschluss als Weiterbau der B523 bei Villingen-Schwenningen sorgt weiter für Kontroversen.“

Marc Eich informiert die Leser darüber, dass die Bürgerinitiative NORDZUBRINGER NEIN DANKE den Präsidenten des Regierungspräsidiums Freiburg Carsten Gabbert in einem Brief auf die Gefahren durch den Weiterbau der B523 über das Biswurm-Gelände aufmerksam macht. Er formuliert in dem Artikel deutlich, dass die BI „eine Gefährdungsprüfung und zudem Kostentransparenz hinsichtlich möglicher Mehrbelastungen durch dort notwendige Sanierungen“ fordert, weil davon ausgegangen werden muss, dass es es auf dem Gelände des ehemaligen Verbrennungsplatzes trotz Sanierungsphasen „weiterhin Belastungen mit giftigen Stoffen“ gibt.

6: Schreiben des RP Freiburg vom 04.09.2024

Das Regierungspräsidium hat auf die Erwiderung der BI vom 29.07.2024 zur ersten Antwort des RP nochmals Stellung bezogen. Wir hatten in unserer Erwiderung sehr pointiert auf die Widersprüche in den bisherigen Verlautbarungen zum Thema „Altlast Biswurm“ hingewiesen. Auf diese Widersprüche geht das RP im Einzelnen nicht ein. Interessant ist jedoch die Information durch den Abteilungspräsidenten Karl Kleemann, dass beim Festlegen der Trassenführung der B523 „mögliche Auswirkungen durch die Baumaßnahme fachgutachterlich“ untersucht werden, incl. einer Prüfung durch eine „Altlastenbewertungskommission“. Wir werden das dann sehr genau verfolgen.

Macht die Altlast Biswurm die Kosten für die B 523 unkalkulierbar?

Präsentation anl. der Informationsveranstaltung der BI am 13.04.2023