Für den Bau einer neuen Straße gibt es ein genau vorgeschriebenes Verfahren, das man in folgende 5 Phasen einteilen kann:

Phase 1: Bedarfsplanung
Phase 2: Vorplanung
Phase 3: Entwurfsplanung
Phase 4: Genehmigungsplanung
Phase 5: Ausführungsplanung

Nachdem der Weiterbau der B523 nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 in der Bedarfsplanung als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft ist (Phase 1), ist das Regierungspräsidium mit der Planung dieses Straßenbauprojekts beauftragt.

Momentan (Stand Anfang 2024) wird an der Vorplanung gearbeitet, an deren Ende nach einigen Voruntersuchungen die Vorzugsvariante festgelegt wird (Phase 2). 

Erst wenn endgültig festgelegt ist, wie die geplante Straße verlaufen soll, erfolgt die Entwurfsplanung (Phase 3), in der die Vorzugsvariante detailliert geplant wird und in der Lärmschutz- und Ausgleichsmaßnahmen etc. bestimmt werden. Dieser Vorentwurf wird dann dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegt, um als Bundesfernstraße den sogen. Gesehenvermerk zu erhalten.

Nach Vorliegen dieses Vermerks wird in der Genehmigungplanung (Phase 4) der „Feststellungsentwurf“ ausgearbeitet, der neben dem technischen Entwurf des Straßenprojekts u. a. auch die Grunderwerbsunterlagen und die Landschaftspflegemaßnahmen enthält. Zur Genehmigungsplanung gehört das Planfeststellungsverfahren, das vom Regierungspräsidium Freiburg durchgeführt wird. Wichtig: In diesem Planfeststellungsverfahren können Betroffene (z. B. Anwohner oder Grundstücksbesitzer) Einwendungen erheben, zu denen von der Planfeststellungsbehörde, also dem RP Freiburg, schriftlich Stellung genommen werden muss. Abgeschlossen wird diese Phase mit dem Planfeststellungsbeschluss, der nichts anderes als das Baurecht für das Projekt bedeutet.

Abschließend erfolgt in Phase 5 die Ausführungsplanung, das Bauvorhaben wird nach einer detaillierten Planung öffentlich ausgeschrieben.

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die oben beschriebenen 5 Phasen:

Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen/seiten/strassenplanung/

Zum Weiterlesen:

Schritt für Schritt zur Genehmigung:
http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bauen/seiten/planfeststellung#card-106918

Informationen des RP Freiburg zum Straßenprojekt B523 mit Antworten zu oft gestellten Fragen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt4/ref44/strassenplanungen/b523-ortsumfahrung-villingen-schwenningen/#c139665

Einen Überblick über die aktuellen Planfeststellungsverfahren in der Verantwortung des RP Freiburg findet man auf der folgenden Seite:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/

Letzte Pressemitteilung des RP vom 28.07.2023, in der das RP mitteilt, dass die politischen Vertreter über den aktuellen Planungsstand informiert worden sind (Die Bürgerinitiative NORDZUBRINGER NEIN DANKE muss den aktuellen Stand der Presse entnehmen, das kann man nur mangelnde Transparenz nennen.):
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/presse/pressemitteilungen/artikel/b-523-lueckenschluss-bei-villingen-schwarzwald-baar-kreis-regierungspraesidium-informierte-politische-vertreter-ueber-aktuellen-planungsstand/

In einer Pressemitteilung vom 28.07.2023 kündigte das RP an, dass die Auswertung der Onlinebeteiligung in Kürze (?) online abrufbar sei. Erst seit 05.10.2023 gibt es eine Seite beim RP zum “Infomarkt und Online-Beteiligung B523 Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen (Lückenschluss)” – abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Freiburg/Abteilung_4/Referat_44/b523-ortsumfahrung-villingen-schwenningen/Protokoll_InfomarktOnlineBeteiligung_B523.pdf

Peter Sachse, Sprecher der BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE, hat in einem Leserbrief ausführlich Stellung genommen zur Auswertung der Onlinebeteiligung: Wir fühlen uns nicht gehört!