Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg ist auf Antrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit dem Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau der B 523 tätig. Dieses Verfahren kann man in 5 Schritte unterteilen, an deren Ende der sogenannte Planfeststellungsbeschluss steht.
Für alle Interessierten und Betroffenen soll die Tabelle “Der Weiterbau der B523, des Nordzubringers: 5 Schritte vom Antrag bis zur Baugenehmigung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit” einen Überblick darstellen. Wer als Betroffene/r Einwände vorbringen und Beteiligte/r am Verfahren werden will, muss auf die Fristen achten, die vom RP gesetzt werden.
Die Tabelle wird bei Bekanntgabe von Fristen u. ä. immer wieder aktualisiert. Allen Einwendern ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung oder die Erweiterung einer bestehenden Versicherung empfohlen, die Streitfälle im Verwaltungsrecht umfasst.
Zum Nachlesen: Schritt für Schritt zur Genehmigung:
http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bauen/seiten/planfeststellung#card-106918
Informationen des RP Freiburg zum Straßenprojekt B523 mit Antworten zu oft gestellten Fragen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt4/ref44/strassenplanungen/b523-ortsumfahrung-villingen-schwenningen/#c139665
Einen Überblick über die aktuellen Planfeststellungsverfahren in der Verantwortung des RP Freiburg findet man auf der folgenden Seite:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/
Letzte Pressemitteilung des RP vom 28.07.2023, in der das RP mitteilt, dass die politischen Vertreter über den aktuellen Planungsstand informiert worden sind (Die Bürgerinitiative NORDZUBRINGER NEIN DANKE muss den aktuellen Stand der Presse entnehmen, das kann man nur mangelnde Transparenz nennen.):
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/presse/pressemitteilungen/artikel/b-523-lueckenschluss-bei-villingen-schwarzwald-baar-kreis-regierungspraesidium-informierte-politische-vertreter-ueber-aktuellen-planungsstand/
Ganz aktuell:
In der Pressemitteilung vom 28.07.2023 kündigte das RP an, dass die Auswertung der Onlinebeteiligung in Kürze (?) online abrufbar sei. Seit 05.10.2023 gibt es nun eine Seite beim RP zum “Infomarkt und Online-Beteiligung B523 Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen (Lückenschluss)” – abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Freiburg/Abteilung_4/Referat_44/b523-ortsumfahrung-villingen-schwenningen/Protokoll_InfomarktOnlineBeteiligung_B523.pdf
Peter Sachse, Sprecher der BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE hat in einem Leserbrief ausführlich Stellung genommen zur Auswertung der Onlinebeteiligung: Wir fühlen uns nicht gehört!