Wir fühlen uns nicht gehört!

Peter Sachse, SPRECHER DER BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE, hat in einem Leserbrief Stellung genommen zur Auswertung der Onlinebeteiligung durch das RP:

Auf 200 Seiten hat das Regierungspräsidium Freiburg, als verantwortliche Planungsbehörde, dieser Tage auf die Fülle der Fragen reagiert, die im Rahmen der Onlinebeteiligung in 2023 gestellt worden sind. Befriedigende Antworten auf diese Fragen suchten wir vergebens. Auch auf mehrfache Nachfragen unsererseits gab es immer wieder allgemein gehaltene Antworten ohne jede Aussagekraft.

Wir fühlen uns nicht gehört, auf unsere Fragen und Bedenken wurde nicht eingegangen, so stellen wir uns eine transparente Bürgerbeteiligung nicht vor!

Auf die Frage nach dem Verkehrslärm durch die neue Straße und welche Gegenmaßnahmen geplant sind, wurden wir auf die spätere Entwurfsplanung vertröstet, also auf die Zeit, nach der mit dem Planfeststellungsbeschluss bereits die prinzipielle Baugenehmigung erteilt ist. Erst dann könnte konkret gesagt werden, wo Lärmschutzwände errichtet werden sollen oder wo die Trasse z. B. durch Einschnitte in die Landschaft gebaut wird. Es scheint, als sollten wir die Katze im Sack kaufen.

Zu Frage auf die Auswirkungen für die Landwirte durch den Flächenverlust gab es ebenfalls keine befriedigende Antwort, hier wurde auf die Phase der Ausführungsplanung verwiesen. Außerdem hätten nur Vollerwerbslandwirte einen Anspruch auf Flächentausch oder Ersatzflächen, um den wirtschaftlichen Betrieb weiter sicherzustellen, heißt es.

Auf die Frage der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Weiterbaus der B523 und dem Widerspruch zur Selbstverpflichtung der Bundesregierung, was den Klimaschutz und die Verminderung des Verkehrs angeht, wurde gar nicht eingegangen. Das Pariser Klimaabkommen und das Klimaschutzgesetz sind verfassungsbindend. Wer gegen diese beiden grundsätzlichen Festlegungen verstößt – und das tut die Verkehrspolitik bei diesem Straßenbauprojekt – der handelt verfassungswidrig.

Immer wieder wurde auch auf die überregionale Bedeutung als leistungsfähige Verbindungsachse zwischen den Autobahnen A5 im Westen und A81 im Osten hingewiesen. Unserer Meinung nach erscheint dies absurd, wenn man den Verlauf der B33 betrachtet: mit den Tempolimits schon gleich bei Mönchweiler, mit den hängenden LKWs im Winter am Aufstieg von Triberg nach St. Georgen, mit den Ortsdurchfahrten und Nadelöhren im Kinzigtal.

Selbst auf die Frage, welche Planungskosten durch Gutachten etc. bisher angefallen sind – es handelt sich hier immerhin um die Verwendung von Steuergeldern!– wurde kein auch nur ungefährer Betrag genannt, sondern lapidar erklärt, die Kosten bewegten sich “im zu erwartenden Bereich für eine Neubaumaßnahme der vorliegenden Größe.” Schon jetzt ist klar, dieses Projekt wird um ein Vielfaches teurer als veranschlagt. Das Nutzen- Kosten-Verhältnis ist bei den jetzt schon bekannten Zahlen weit unter der geforderten 1.

Von einem transparenten Verfahren der Bürgerbeteiligung kann hier keine Rede sein. Von einem „gemeinsamen Gestalten“ sind wir meilenweit entfernt. Wir fordern von den Planungsbehörden und dem Oberbürgermeister Antworten auf unsere Fragen und die Bereitschaft, über die Sinnhaftigkeit des Straßenbauprojektes zu sprechen.

i. A. Peter Sachse

Die aufgeführten Antworten des Regierungspräsidiums sind auf der Website nachzulesen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Freiburg/Abteilung_4/Referat_44/b523-ortsumfahrung-villingen-schwenningen/Protokoll_InfomarktOnlineBeteiligung_B523.pdf

Detaillierte Informationen zu dem im Leserbrief angesprochenen Thema “Nutzen-Kosten-Verhältnis” siehe: Nutzen-Kosten-Verhältnis