Im Juli 2026 hat der Bund das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet, das bei wichtigen Verkehrsprojekten ein schnelleres Planungs- und Genehmigungsverfahren ermöglichen soll.
Bevorzugt behandelt werden danach neue Vorhaben mit einem „überragenden öffentlichen Interesse“. Bei „unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft“ soll es eine „sorgfältige Ausbalancierung“ geben mit der Möglichkeit, Ausgleich oder Ersatz oder Ersatzgeldzahlung „gleichrangig“ anzusehen. Damit könnten künftig Umweltverträglichkleitsprüfungen entfallen und an die Stelle einer Ausgleichs- oder Ersatzfläche könnte in vielen Fällen die Zahlung einer von den Behörden festgelegten Zahlung an die Eigentümer von Wiesen, Äckern, Wäldern treten.
In der Praxis werden sich viele Fragen ergeben: Wer entscheidet unter anderem , ob ein Straßenprojekt von überragendem öffentlichem Interesse ist und ob Eingriffe in diemNatur unvermeidbar sind?
Nähere Informationen dazu: https://nordzubringer-nein-danke.de/das-infrastruktur-zukunftsgesetz/