Der Bundestag und der Bundesrat haben Ende Juni bzw. Anfang Juli 2026 dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ des Bundeskabinetts zugestimmt. Ziel dieses Gesetzes soll ein „schnelleres, pragmatisches und unbürokratisches Bauen“ sein. (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infrastruktur-zukunftsgesetz-2399998).

Bis 2029 sollen etwa 169 Milliarden Euro in die Sanierung kaputter Straßen, überlasteter Schienenwege, maroder Brücken und sanierungsbedürftiger Wasserstraßen“ fließen. Prioritär werden künftig der Bau von neuen Autobahnen, Schienenwegen, der Ersatz von maroden Brücken, der Neu- und Ausbau von LKW-Parkplätzen, Hafenanlagen, Projekte zum Hochwasser- und Küstenschutz sowie wichtige Sanierungen von Wasserstraßen“ behandelt, wenn ein „überragendes öffentliches Interesse“ vorhanden ist. Das gleiche gilt auch für den Bau neuer Straßen, die im Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf liegen – soweit sie von „militärischer Relevanz sind“. (Einschätzung der BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE: Die B523 ist nicht von militärischer Relevanz, sondern sie ist in erster Linie ein ziviles Projekt.)

Wichtig für die Praxis: Bei neuen Vorhaben mit überragendem öffentlichem Interesse soll es bei „unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft“ eine „sorgfältige Ausbalancierung“ geben mit der Möglichkeit, Ausgleich oder Ersatz oder Ersatzgeldzahlung „gleichrangig“ anzusehen. Mit anderen Worten: An die Stelle einer Ausgleichs- oder Ersatzfläche tritt in der Praxis künftig in vielen Fällen (in den meisten?) die Zahlung einer von den Behörden festgelegten Zahlung an die Eigentümer von Wiesen, Äckern, Wäldern. 

Die deutsche Umwelthilfe (DUH) spricht von einem „Frontalangriff gegen inhaltliche Standards des Umweltrechts“ und mahnt: Um klimaschädliche Projekte wie neue Straßen realisieren zu können, „sollen künftig Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgesetzt und Umweltzerstörung gegen Ablass-Zahlung statt gegen echte Naturschutzmaßnahmen vor Ort möglich sein.“ Die DUH kündigt an, vor Gericht zu ziehen, sollte es nicht gelingen, diese „gegen EU-Recht verstoßenden Regelungen“ zu verhindern. (zitiert aus einer Rundmail der Geschäftsführung der DHU vom 18.08.2026)

Der Deutsche Naturschutzring, in dem knapp 100 Natur- Tier- und Umweltschutzorganisationen vereint sind, übt Kritik daran, dass der Natur- und Klimaschutz abgewertet werde „durch die Einstufung von Infrastrukturmaßnahmen in das ‚überragende öffentliche Interesse“ und durch die „faktische Abschaffung der Realkompensation“ (Quelle: Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz | Deutscher Naturschutzring.pdf)

Was bedeutet das für die Planung der neuen B523? Welche Fragen drängen sich hier auf?

Wer entscheidet, ob dieses Straßenprojekt von überragendem öffentlichem Interesse ist und ob Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar sind?
➣Was ist mit dem schwammigen Konstrukt einer „sorgfältigen Ausbalancierung“ gemeint? Gibt es dafür festgelegte Kriterien?
Welche Behörde bestimmt, ob an Stelle einer Ausgleichs- oder Ersatzfläche eine Zahlung an die Eigentümer von Wiesen, Äckern, Wäldern etc. erfolgt.
➣ Wie wird die Höhe dieser Zahlung festgelegt?

Wir von der Bürgerinitiative NORDZUBRINGER NEIN DANKE werden mit besonders wachen Augen die weiteren Planungsschritte des Regierungspräsidiums und der Verkehrsministerien in Stuttgart und Berlin verfolgen.