Der Investitionsrahmenplan (IRP) 2025-2029 des Bundesministeriums für Verkehr und was er für den Weiterbau der B523 bedeutet

In einer Broschüre mit dem Titel „Investitionsrahmenplan (IRP) 2025–2029 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes“ hat das Bundesverkehrsministerium mit Stand vom Dezember 2025 die Grundlagen für den Fünfjahresplan bis 2029 vorgelegt. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schwerpunkt der Investitionen auf dem „Erhalt und der Qualitätsverbesserung der Bestandsnetze“ liege: „Erhalt vor Aus- und Neubau“ (alle Zitate aus dem „Investitionsrahmenplan 2025-2029“). Dieser Fünfjahres-Rahmenplan gilt für die Mobilitätsbereiche Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen.

In der Broschüre heißt es weiter, das Bundesverkehrsministerium sei der „Maßgabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nachgekommen“, eine Nachbewertung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse der neu zu beginnenden Projekte „mit gutachterlicher Unterstützung“ durchzuführen. Da der Koalitionsausschuss der Bundesregierung sich darauf verständigt habe, drei Milliarden Euro aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zusätzlich für die Bundesfernstraßen zu mobilisieren“, seien diese zusätzlichen Mittel im Investitionsrahmenplan 2025-2029 berücksichtigt worden.

Was bedeutet das alles für den Weiterbau der B523 (offiziell als Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen bezeichnet)? Dazu gibt es in der Broschüre drei wichtige Tabellen unter der Überschrift „Projektlisten Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung“:

  1. Unter dem Titel „A. Laufende Vorhaben (Bundesstraßen)“ werden ab Seite 28 für jedes Bundesland die Vorhaben aufgeführt, die „zum 01.10.2025 bereits in Bau waren bzw. für die eine Baufreigabe erteilt wurde.“ Unter den laufenden Vorhaben für Baden-Württemberg ist die Ortsumfahrung VS nicht aufgeführt.
  2. Auf den Seiten 34 und 35 werden unter „B. Vorgaben für die bereits Baurecht vorliegt bzw. bis 2029 Baurecht erwartet wird“, die Vorhaben gelistet, die voraussichtlich bis 2029 umgesetzt werden können. Auch hier fehlt die Ortsumfahrung VS.
  3. Der Weiterbau der B523 (Ortsumfahrung VS) ist nur in der Tabelle „C. Weitere wichtige Planungsprojekte (Bundesstraßen)“ unter der laufenden Nr. 41/BPI-Nr. 148 auf S. 45 zu finden. Hier werden die Vorhaben aufgeführt, die sich „überwiegend in frühen Planungsstadien befinden. Mit diesen Projekten kann in der Regel erst nach 2029 begonnen werden.“

Mit anderen Worten: Der Weiterbau der B523 kann frühestens in den 2030er Jahren begonnen werden. Dafür sprechen auch Informationen, dass das RP Freiburg für wichtige Gutachten für dieses Straßenprojekt mit einer weiteren Wartezeit von zwei bis drei Jahren rechnet. 

Wir werden uns weiter vehement dafür einsetzen, dass die Planungen für den Weiterbau der B523 eingestellt werden. Die Steuermillionen sollten gemäß dem Motto des Bundesverkehrsministeriums „Erhalt vor Aus- und Neubau“ für die Instandsetzung der bisherigen Straßen- und Schienennetze eingesetzt werden. 

Quelle: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/investitionsrahmenplan-2025-2029.pdf?__blob=publicationFile

Echo auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative NORDZUBRINGER NEIN DANKE von Anfang März 2026

Gerhard Hauser vom SÜDKURIER hat in einem ausführlichen Artikel vom 14.04.2026 mit dem Titel „Langes Warten auf den Lückenschluss“ unsere Informationen aufgegriffen und dazu die Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, Heike Spannagel, befragt. Frau Spannagel hat laut Gerhard Hauser zum aktuellen Stand erklärt, dass momentan die Vorzugsvariante mit dem Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg und dem Bundesministerium für Verkehr abgestimmt werde. In der sich daran anschließenden Entwurfsplanung würden „Untersuchungen und Gutachten zu Baugrund, Artenschutz oder Lärmbeeinträchtigungen“ durchgeführt, bevor dann das Baurechtsverfahren starten könne. Frau Spannagel geht für die anstehenden Phasen von einem „Zeitbedarf von mehreren Jahren“ aus, so dass ein Baurecht nicht vor dem Jahr 2030 erreicht werden könne.