BI-Newsletter 9

In unserem offenen Brief vom 09.03.2025 zum Thema „Altlast Biswurm haben wir davor gewarnt, die möglichen Gefahren zu verharmlosen. Unabhängig von der Trassenführung muss bei einem Weiterbau der B523 das Erdreich auf dem Biswurm-Gelände umgegraben werden und ob das Regierungspräsidium die Einschätzung „technisch und wirtschaftlich machbar“ aufrechterhalten kann, ist in unseren Augen mehr als fraglich. Mehr dazu in unserem neuen Newsletter.