Inzwischen sind bei uns drei Antworten zu unserem offenen Brief vom 09.03.2025 (siehe Offener Brief der BI zum Thema „Probleme um die Altlast Biswurm“) eingegangen, und zwar von der Stadt Villingen-Schwenningen, vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Da wir die im offenen Brief geäußerten Befürchtungen nicht entkräftet sehen, nehmen wir zu den Antworten Stellung. Unsere Stellungnahme haben wir geschickt an folgende Adressaten: Oberbürgermeister Jürgen Roth, Regierungspräsident Carsten Gabbert, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Herr Griesser), Ministerialdirektor Berthold Frieß vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Landrat Sven Hinterseh vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis und Max Gerling vom Regierungspräsidium Freiburg (Abteilung 4 RPF).
Unsere Stellungnahme betrifft im Wesentlichen folgende Unklarheiten:
➣ Wird die LHKW-Schadstofffracht (LHKW = Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) im Schutzgut Grundwasser schöngerechnet?
➣ Zur Bodenbelastung durch die weiteren Schadstoffe außerhalb des Bodenaustauschgebiets liegen keine Messwerte vor!
➣ Eine Kostenschätzung für die Baumaßnahme B 523 neu ist ohne gesicherte Kontaminationswerte des zu bewegenden Bodens nicht möglich.
➣ Es sind, im Sinne einer transparenten Vorgehensweise, keine erklärenden Unterlagen zu den Beschlüssen der Altlastenkommission einsehbar.
Zum besseren Verständnis veröffentlichen wir hier die drei Antworten zu unserem Offenen Brief: