SÜDKURIER und Schwarzwälder Bote reagieren auf den Briefwechsel mit dem RP

  • Der SÜDKURIER veröffentlichte online am 03.08.2024 und gedruckt (im Teil Schwarzwald und Baar) am 05.08.2024 die Zusammenfassung eines Briefverkehrs zwischen der BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE und dem Regierungspräsidium Freiburg zum Thema Umweltgefahren beim Weiterbau der B523 durch die Altlastdeponie Biswurm:

    ➣ „Umweltgefahr durch B523-Lückenschluss? Was die Behörden sagen und die Lückenschlussgegner antworten“ SÜDKURIER online am 03.08.2024: https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/schwarzwald-baar-kreis/b523-lueckenschluss-buergerinitiative-widerspricht-behoerden;art372502,12140105
    ➣ „Umweltgefahr durch B523-Lückenschluss? Bundesstraße soll durch den früheren Müllverbrennungsplatz Biswurm laufen. Ob das sicher ist, dazu gibt es geteilte Meinungen.“ SÜDKURIER, Schwarzwald und Baar, 05.08.2024.

    SÜDKURIER-Redakteur Jürgen Dreher weist darauf hin, dass „der ehemalige städtische Müllverbrennungsplatz im Gewann Biswurm … laut Experten eine der schlimmsten Bodenverseuchungen in ganz Baden-Württemberg“ darstellte und dass die Frage gestellt werden muss, ob bei der etliche Jahre dauernden Sanierung wirklich alle Giftstoffe entfernt wurden oder ob eventuell durch den Weiterbau der B523 eine Umweltgefahr heraufbeschworen wird.

    Diese Sorge um die Risiken auf dem Gelände der Altlast-Deponie Biswurm hat die BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE in einem Schreiben im Juni 2024 an den Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Freiburg ausführlich dargestellt. Nach Meinung der BI ist die Nachsorge der Sanierungsmaßnahmen dieser Altlast nach wie vor nicht abgeschlossen ist und es befinden sich noch giftige Schadstoffe im Untergrund, die durch Baumaßnahmen freigesetzt werden können. (siehe: Offener Brief an den Regierungspräsidentenb). In seiner Antwort (siehe: Antwort aus dem Regierungspräsidium)  stellt das Regierungspräsidium fest, dass die Sanierung der Altlast „in der Gesamtschau als erfolgreich bezeichnet werden kann“. Daher sieht das Regierungspräsidium im Biswurm-Gelände kein Hindernis für den B523-Lückenschluss.

    Diese positive Sicht auf die Problematik wird nach Ansicht der BI allerdings nicht durch die letzte „amtliche“ Veröffentlichung des Gemeinderats der Stadt VS aus dem Jahre 2021 zum Thema Altlast Biswurm gestützt und man nach Aussage des Oberbürgermeisters Jürgen Roth die Nachsorgephase noch nicht abschließen kann.Die BI bleibt daher bei der Forderung „Die Weiterplanung der B 523 im Bereich Mönchsee darf nur erfolgen, wenn die Kommission Altlasten die möglichen Gefährdungen beim eventuellen Straßenbau prüft (bisher ist davon öffentlich nichts bekannt), und sie die Planungen (ggf. unter Auflagen) als machbar einstuft – oder eben auch nicht!“ (siehe auch: Erwiderung der BI auf das Schreiben des RP).
  • “Welche Gefahr droht von den Altlasten beim Villinger Biswurm-Gelände?” ist die Überschrift des Online-Artikels von Marc Eich am 16.08.2024 (Quelle: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.lueckenschluss-b-523-welche-gefahr-droht-von-den-altlasten-beim-villinger-biswurm-gelaende.c5d0d285-f724-4c47-83ef-584a2c084960.html)

    Der Aufmacher der Wochenendausgabe des Schwarzwälder Bote im Teil Villingen-Schwenningen am 17.08.2024 trägt dann den Titel: “B523-Ausbau entfacht Altlastendebatte” und im Untertitel heißt es: “Der Lückenschluss als Weiterbau der B523 bei Villingen-Schwenningen sorgt weiter für Kontroversen.”

    Marc Eich informiert die Leser darüber, dass die Bürgerinitiative NORDZUBRINGER NEIN DANKE den Präsidenten des Regierungspräsidiums Freiburg Carsten Gabbert in einem Brief auf die Gefahren durch den Weiterbau der B523 über das Biswurm-Gelände aufmerksam macht. Er formuliert in dem Artikel deutlich, dass die BI “eine Gefährdungsprüfung und zudem Kostentransparenz hinsichtlich möglicher Mehrbelastungen durch dort notwendige Sanierungen” fordert, weil davon ausgegangen werden muss, dass es es auf dem Gelände des ehemaligen Verbrennungsplatzes trotz Sanierungsphasen “weiterhin Belastungen mit giftigen Stoffen” gibt.