Weiterbau der B523 nicht vor 2030

Der Weiterbau der B523 kann frühestens in den 2030er Jahren begonnen werden. So kann man es nachlesen in einer Broschüre mit dem Titel „Investitionsrahmenplan (IRP) 2025–2029 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes“, die das Bundesverkehrsministerium mit Stand vom Dezember 2025 vorgelegt hat. In diesem Investitionsrahmenplan werden die Grundlagen für den Fünfjahresplan bis 2029 aufgezeigt.

Der Weiterbau der B523 – offiziell als Ortsumfahrung (OU) Villingen-Schwenningen bezeichnet – taucht lediglich in der Tabelle „Weitere wichtige Planungsprojekte (Bundesstraßen)“ auf. Hier stehen die Vorhaben, die sich „überwiegend in frühen Planungsstadien befinden. Mit diesen Projekten kann in der Regel erst nach 2029 begonnen werden.“

Quelle: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/investitionsrahmenplan-2025-2029.pdf?__blob=publicationFile

Für unsere Annahme, dass der Weiterbau der B523 nicht mehr in dieser Dekade erfolgen kann, sprechen auch Informationen, dass das RP Freiburg für wichtige Gutachten zu diesem Straßenprojekt mit einer weiteren Wartezeit von zwei bis drei Jahren rechnet.